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VersicherungsrechtVersicherungen sollen ihre Versicherten gegen verschiedene Lebensrisi-ken absichern. Ich stehe auf Seiten der Versicherten, die gesundheitlich und finanziell durch Unfall oder Krankheit beeinträchtigt sind. Am häufigsten sind Krankheiten auf orthopädischem, internistischem und psychiatrischem Gebiet. Auf dem Hintergrund meiner Fachanwaltstätigkeit im Sozialrecht seit etwa 20 Jahren bin ich mit vielen Krankheitsbildern und deren Beurteilung durch Gutachter und Gerichte vertraut. Diese Erfahrungen kommen meinen Mandanten auch im privaten Versicherungsrecht zugute, nämlich in der
Die Hamburger Verbraucherzentrale www.vzhh.de führt mich in ihrer Empfehlungsliste für Rechtsanwälte im Versicherungsrecht. Versicherungen beauftragen sogenannte Gutachteninstitute mit Beurteilungen über den Versicherten. Die Ergebnisse für den Versicherten sind oft ungünstig. Im unvermeidlichen Gerichtsverfahren kommt dem gerichtlich bestellten Gutachten eine große Bedeutung zu: Gerichte neigen zur Übernahme der im Gerichtsgutachten getroffenen Feststellungen, solange sie keine eigene kritische Beurteilungspraxis haben. Hier greife ich - auch mit Hilfe von gutachterlich erfahrenen Ärzten - ein, um der Beweisaufnahme einen günstigen Verlauf zu geben. Ermittlungen der Versicherung zur Krankheitsgeschichte des Versicherten führen oft zur Aufdeckung angeblich unvollständiger oder unrichtiger Angaben bei Vertragsschluss und infolgedessen zu
des Versicherungsvertrages und Versagung von Leistungen, sogar der Rückforderung gezahlter Beiträge. Dabei hat der Kunde den Angaben des Vertreters vertraut und "blind" unterschrieben. Wem soll das Gericht nun glauben? Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes hat sich verbraucher- freundlich entwickelt. Mit Inkrafttreten eines neuen Versicherungsvertrags- gesetzes wird sich diese Problematik spätestens für Neuverträge ab 2009 entschärfen. Schriftsatzproben
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