Versicherungsrecht

Versicherungen sollen ihre Versicherten gegen verschiedene Lebensrisi-ken absichern. Ich stehe auf Seiten der Versicherten, die gesundheitlich und finanziell durch Unfall oder Krankheit beeinträchtigt sind. Am häufigsten sind Krankheiten auf orthopädischem, internistischem und psychiatrischem Gebiet. Auf dem Hintergrund meiner Fachanwaltstätigkeit im Sozialrecht seit etwa 20 Jahren bin ich mit vielen Krankheitsbildern und deren Beurteilung durch Gutachter und Gerichte vertraut. Diese Erfahrungen kommen meinen Mandanten auch im privaten Versicherungsrecht zugute, nämlich in der

  • Berufsunfähigkeitsversicherung (BUZ)
  • Unfallversicherung
  • Krankenversicherung und Pflegeversicherung
  • Krankentagegeldversicherung
  • Reiserücktrittsversicherung

Die Hamburger Verbraucherzentrale www.vzhh.de führt mich in ihrer Empfehlungsliste für Rechtsanwälte im Versicherungsrecht.

Versicherungen beauftragen sogenannte Gutachteninstitute mit Beurteilungen über den Versicherten. Die Ergebnisse für den Versicherten sind oft ungünstig. Im  unvermeidlichen Gerichtsverfahren kommt dem gerichtlich bestellten Gutachten eine große Bedeutung zu: Gerichte neigen zur Übernahme der im Gerichtsgutachten getroffenen Feststellungen, solange sie keine eigene kritische Beurteilungspraxis haben. Hier greife ich - auch mit Hilfe von gutachterlich erfahrenen Ärzten - ein, um der Beweisaufnahme einen günstigen Verlauf zu geben.

Ermittlungen der Versicherung  zur Krankheitsgeschichte des Versicherten führen oft zur Aufdeckung angeblich unvollständiger oder unrichtiger Angaben bei Vertragsschluss und infolgedessen zu

Anfechtung - Rücktritt - Kündigung - Widerruf

des Versicherungsvertrages und Versagung von Leistungen, sogar der Rückforderung gezahlter Beiträge. Dabei hat der Kunde den Angaben des Vertreters vertraut und "blind" unterschrieben. Wem soll das Gericht nun glauben? Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes hat sich verbraucher- freundlich entwickelt. Mit Inkrafttreten eines neuen Versicherungsvertrags- gesetzes wird sich diese Problematik spätestens für Neuverträge ab 2009 entschärfen.

Schriftsatzproben

Vorsicht bei Gesundheitsfragen

Die Versicherung meiner Mandantin hatte Leistungen wegen Berufsunfähigkeit abgelehnt, da sie angeblich den Versicherungsvertreter bei Beantwortung der Gesundheitsfragen getäuscht hatte. Die Beweiswürdigung in erster Instanz war höchst fragwürdig. Vor dem Oberlandesgericht habe ich das Verfahren mit einem günstigen Vergleich beenden können.

Rente wegen Berufsunfähigkeit

Meine Mandantin hat nach einem Verkehrsunfall lang andauernde Beeinträchtigungen, die ihre selbständige Berufsausübung erheblich reduzieren. Die beklagte Versicherung hat meine Mandantin durch ein "Forschungsinstitut" untersuchen lassen. Das gewünschte Resultat: Ablehnung der Berufsunfähigkeit. Das Verfahren dauert an.